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Beitragsordnung
Inhalt
Das IHK-Gesetz sieht die Erhebung von Beiträgen zur Finanzierung der IHK vor. Auf dieser Grundlage hat die Vollversammlung der IHK Reutlingen zur inhaltlichen Ausgestaltung der Beitragspflicht die beigefügte Beitragsordnung erlassen.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
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