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Freistellung vom Beitrag
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Nicht ins Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende, deren Ertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht mehr als 5.200 Euro beträgt, sind nach den gesetzlichen Regelungen vom IHK-Beitrag befreit. Sind sie gleichzeitig Mitglied der Handwerkskammer, sind sie nur dort beitragspflichtig. Bei Handelsregister-Firmen kommt eine Reduktion des IHK-Beitrages in Betracht, wenn sich die Zahl ihrer Mitarbeiter oder ihr Ertrag verringert hat oder falls sich die Funktion des Unternehmens auf die Übernahme der Haftung einer ebenfalls der IHK Reutlingen zugehörigen Personengesellschaft beschränkt. Da die IHK die entsprechenden Informationen häufig erst nach längerer Zeit erhält, können Sie mit einem der beigefügten Anträge die Freistellung oder Reduktion des IHK-Beitrags bereits im Rahmen der vorläufigen Veranlagung beantragen.
Unternehmen ohne Handelsregister-Eintrag stehen folgende Dokumente zur Verfügung:
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
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