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Beitragsbescheid
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Die Aktivitäten der IHK, deren Kosten nicht anderweitig gedeckt sind, werden durch Beiträge der Mitgliedsbetriebe finanziert. Die Erhebung erfolgt auf der Grundlage des IHK-Gesetzes, der Beitragsordnung und der Wirtschaftssatzung durch den Beitragsbescheid.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
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