IHK Reutlingen

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Beitragsbescheid

Die Aktivitäten der IHK, deren Kosten nicht anderweitig gedeckt sind, werden durch Beiträge der Mitgliedsbetriebe finanziert. Die Erhebung erfolgt auf der Grundlage des IHK-Gesetzes, der Beitragsordnung und der Wirtschaftssatzung durch den Beitragsbescheid.
 Muster-Beitragsbescheid als Download 34,8 kB
 Erläuterungen zum Beitragsbescheid als Download 126,0 kB
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