IHK Reutlingen

Home / Wir über uns / IHK-Mitgliedschaft / Beitrag / Was kostet mich die Mitgliedschaft? / Beitragshöhe

Die Beitragshöhe

Auf der Grundlage des IHK-Gesetzes und der Beitragsordnung werden Grundbeiträge und Umlagebeiträge erhoben.
Grundbeitrag
Der Grundbeitrag ist ein Fixbeitrag, der in Stufen entsprechend der Ertragskraft und der Mitarbeiterzahl des Unternehmens anfällt. 

Die Höhe der Grundbeiträge und den Hebesatz für die Berechnung des Umlagebeitrags legt die IHK-Vollversammlung jährlich neu fest. Die aktuellen Werte finden Sie in der Wirtschaftssatzung.
Zur Höhe des Grundbeitrags:

1.) Handelsregister-Unternehmen (Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert)
Ertrag/Gewinn mindestens2008 - 20052004-2002
0,00 Euro (oder Verlust)180,00 Euro180,00 Euro
25.000,00 Euro200,00 Euro180,00 Euro
50.000,00 Euro250,00 Euro180,00 Euro
100.000,00 Euro300,00 Euro180,00 Euro
150.000,00 Euro400,00 Euro180,00 Euro
250.000,00 Euro500,00 Euro180,00 Euro
500.000,00 Euro800,00 Euro180,00 Euro
1.000.000,00 Euro1.500,00 Euro180,00 Euro

Der Grundbeitrag richtet sich nach dem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb, sofern sich nicht aufgrund der Mitarbeiterzahl ein höherer Grundbeitrag ergibt.
Mitarbeiterzahl
mindestens
2008 - 20052004-2002
10220,00 Euro180,00 Euro
20300,00 Euro180,00 Euro
50400,00 Euro180,00 Euro
100600,00 Euro180,00 Euro
2001.000,00 Euro500,00 Euro
5002.000,00 Euro1.500,00 Euro
1.0003.000,00 Euro1.500,00 Euro

2.) Kleinunternehmen
Ertrag/Gewinn
mindestens
2008 - 20052004-2002
bis 5.200,00 Eurobeitragsfreibeitragsfrei
5.200,01 Euro40,00 Euro40,00 Euro
25.000,00 Euro70,00 Euro40,00 Euro
50.000,00 Euro130,00 Euro100,00 Euro
100.000,00 Euro250,00 Euro100,00 Euro
150.000,00 Euro350,00 Euro100,00 Euro
250.000,00 Euro500,00 Euro100,00 Euro
500.000,01 Euro800,00 Euro800,00 Euro
1.000.000,01 Euro1.500,00 Euro1.500,00 Euro
Umlagebeitrag
Der Umlagebeitrag berechnet sich als Prozentsatz (Hebesatz) aus dem Ertrag beziehungsweise dem Gewinn aus Gewerbebetrieb und beträgt 0,2 Prozent im Jahr 2008.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
Ansprechpartner



Zuletzt zum Handout hinzugefügt: