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Individuelle Leistungen stellt die IHK Reutlingen individuell in Rechnung. Sofern die IHK jedoch für ein größeren Nutzerkreis oder die Allgemeinheit tätig ist, erfolgt die Finanzierung durch öffentlich-rechtliche IHK-Beiträge. Die Mitglieder sind nach verbindlichen Regelungen zur Zahlung der Beiträge verpflichtet.
Eine Übersicht über die Beitragspflicht, die Höhe der Beiträge und den Ablauf der Beitragsveranlagung haben wir auch in der nachfolgenden Präsentation für Sie zusammengestellt.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
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