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Wer zukünftig Versicherungen gewerbsmäßig vermitteln möchte, muss grundsätzlich im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gem. § 34 d GewO die erforderliche Sachkunde nachweisen. Dies kann durch erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zum/zur Versicherungsfachmann/-frau IHK erfolgen. Es sind vorbehaltlich ausreichender Anmeldungen folgende Prüfungstermine geplant:
Es bestehen keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden, jedoch muss zwischen den einzelnen Wiederholungsversuchen vom zweiten Prüfungsversuch an mindestens ein Jahr Abstand liegen.
- 20. und 21. November 2008 (Anmeldeschluss 21.10.2008)
- 15. und 16. Januar 2009 (Anmeldeschluss 16.12.2008)
- 16. und 17. April 2009 (Anmeldeschluss 17.03.2009)
- 09. und 10. Juli 2009 (Anmeldeschluss 09.06.2009)
- 15. und 16. Oktober 2009 (Anmeldeschluss 15.09.2009)
Es bestehen keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden, jedoch muss zwischen den einzelnen Wiederholungsversuchen vom zweiten Prüfungsversuch an mindestens ein Jahr Abstand liegen.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
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Frau Katharina Koch Rechtsassessorin Abteilung: Recht und Steuern vCard herunterladen (Kontaktdaten für Outlook) |











