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Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler

Termine für die Sachkundeprüfung

Wer zukünftig Versicherungen gewerbsmäßig vermitteln möchte, muss grundsätzlich im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gem. § 34 d GewO die erforderliche Sachkunde nachweisen. Dies kann durch erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zum/zur  Versicherungsfachmann/-frau IHK erfolgen. Es sind vorbehaltlich ausreichender Anmeldungen folgende Prüfungstermine geplant: Der Prüfungsinhalt ist in § 1 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und- beratung (VersVermV) festgelegt und orientiert sich an der bisherigen Prüfung zum Versicherungsfachmann (BWV).

Es bestehen keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden, jedoch muss zwischen den einzelnen Wiederholungsversuchen vom zweiten Prüfungsversuch an mindestens ein Jahr Abstand liegen. 
 Wichtige Hinweise zur Sachkundeprüfung "Geprüfte(r) Versicherungsfachmann/-frau IHK" 70,1 kB
 Prüfungsordnung zur Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler(in) / Versicherungsberater(in) 60,2 kB
 Anmeldeformular zur Sachkundeprüfung "geprüfte/r Versicherungsfachmann/frau IHK" 66,0 kB
 Vorbereitungsangebote diverser Veranstalter und Literaturtipps 74,7 kB
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
Ansprechpartner
Katharina Koch Frau Katharina Koch
Rechtsassessorin
Abteilung: Recht und Steuern

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