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Qualifizierungsvorschriften für Berufskraftfahrer

Auch für Berufskraftfahrer gilt das Prinzip 'Lebenslanges Lernen'.  Foto: Seliger
Für Berufskraftfahrer gelten künftig neue Qualifizierungsvorschriften, wenn Sie im Personen- oder Güterkraftverkehr selbständig oder abhängig tätig sein wollen. Die EU-Richtlinie 2003/59 sieht künftig die Grundqualifizierung und die Weiterbildung für Fahrer bestimmter Fahrzeuge vor. In Deutschland wird die Richtlinie durch das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz umgesetzt, welches am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten ist.

Die detaillierten Regelungen für Fahrer im Personen- beziehungsweise Güterkraftverkehr entnehmen Sie bitte dem folgenden Merkblatt:
 

 Merkblatt "Qualifizierungsvorschriften für Berufskraftfahrer" als Download 150,2 kB
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Thomas Schneider Herr Thomas Schneider
Fachberater Gefahrgut
Abteilung: Standortpolitik

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