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Versicherungsvermittler

Versicherungsvermittler arbeiten nach neuen Regeln
Am 22. Mai 2007 sind das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts und die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung in Kraft getreten. Damit ist die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung und -beratung registrierungspflichtig.Ungebundene Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler und Versicherungsberater benötigen außerdem einer Erlaubnis, die erteilt wird, wenn persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Sachkunde und das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen werden.Zuständig für Erlaubnisverfahren und Registrierung sind die IHKs. Die für das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenordnung entnehmen.

Weitere Informationen zum Erlaubnisverfahren finden Sie auch auf unseren Merkblättern und Checklisten.

Bitte verwenden Sie für die Beantragung der Erlaubnis und Registrierung ausschließlich unsere Antragsformulare.

Übergangsfristen

Versicherungsvermittler und -makler, die bereits vor dem 1. Januar 2007 gewerbsmäßig Versicherungen vermittelt haben, bedürfen bis Ende 2008 keiner Erlaubnis und Registrierung.  Für Vermittler und Makler, die erst nach dem 1. Januar 2007 ihr Gewerbe angemeldet haben, gilt eine kurze Schonfrist bis 22. Juli 2007.  Für Versicherungsberater gelten diese beiden Übergangsregelungen nicht. Ebenso benötigen alle ungebundenen und produktakzessorischen Versicherungsvertreter sowie Versicherungsmakler und Versicherungsberater unabhängig vom Tätigkeitsbeginn zum 22. Mai 2007 eine Berufshaftpflichtversicherung. Bei gebundenen Versicherungsvertretern ist die uneingeschränkte Haftung von den Versicherungsunternehmen zu übernehmen.

Hier finden Sie die Termine und Unterlagen zur Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
Ansprechpartner
Katharina Koch Frau Katharina Koch
Rechtsassessorin
Abteilung: Recht und Steuern

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