Aktueller Pfad
Inhalt
• Aufgaben von Herstellern und Importeuren
• Feststellung der Betroffenheit
• Verbotene Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und Ausnahmen
• Registrierung im Elektro-Altgeräte Register (EAR)
| Dauer: | 2 Stunden |
| Kosten: | 250 EURO für IHK Mitglieder, sonst 400 EURO (zuzüglich Reisekosten, falls außerhalb der Region Neckar-Alb) |
| Ort: | Wir kommen zu Ihnen |
Rechtliche Grundlage:
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist am 24. März 2005 in Kraft getreten und muss von den betroffenen Herstellern und Importeuren umgesetzt werden. Sie müssen sich bei der Elektro-Altgeräte Register Projektgesellschaft b.R. registrieren. Sehr wichtig ist dabei die Unterscheidung, ob das Gerät innerhalb eines Privathaushaltes oder anderweitig genutzt wird:
Wird das Gerät ausschließlich außerhalb privater Haushalte eingesetzt, so spricht man von einem „anderen Nutzer als private Haushalte“. Diesen Nutzern muss vom Hersteller oder Importeur eine zumutbare Möglichkeit zur kostenlosen Rückgabe von Altgeräten angeboten werden. Der Begriff des Importeurs umfasst Unternehmen, die Elektro- oder Elektronikgeräte aus anderen EU-Staaten oder aus Drittländern importieren und diese in Deutschland in Verkehr bringen.
Ansprechpartner
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Herr Dr. Albrecht Walcher Projektmanager Umwelt und Energie Abteilung: Innovation und Umwelt vCard herunterladen (Kontaktdaten für Outlook) |












