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Als Körperschaften des öffentlichen Rechts unterliegen die IHKs grundsätzlich den Regelungen des Haushaltsgrundsätzegesetzes und der Landeshaushaltsordnungen. Im Rahmen eines bundesweiten Pilotprojekts hat die IHK Reutlingen gemeinsam mit den anderen acht beteiligten IHKs und den Rechtsaufsichtsbehörden der Länder ein Finanzstatut erarbeitet, das die Rechtsgrundlage für den Budgetkreislauf und das Rechnungswesen darstellt.
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Herr Detlef Werneck Bereichsleiter Abteilung: Zentrale Dienste vCard herunterladen (Kontaktdaten für Outlook) |
Der Seite zugeordnete Thesaurusbegriffe
- Budgetkreislauf
- Finanzstatut
- Haushalt
- Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Körperschaft öffentlichen Rechts
- Rechnungswesen









