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Wollen staatliche Institutionen oder Einrichtungen (z.B. Bundeswehr) sowie Hilfsorganisationen (z.B. Technisches Hilfswerk, Feuerwehren, etc.) Arbeiten im Auftrag Dritter ausführen, so benötigen sie dafür die Unbedenklichkeitsbescheinigung der IHK. Um einen nicht kostendeckenden Wettbewerb seitens staatlicher oder gemeinnütziger Einrichtungen zu verhindern, prüft die IHK vorab, ob auch gewerbliche Unternehmen aus der Region entsprechende Aufträge übernehmen könnten. Die gesetzlichen Grundlagen sind in den internen Richtlinien und Verordnungen der jeweiligen Institutionen festgeschrieben.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kann auch nur für einen Teil der beantragten Leistung erteilt werden.
Ansprechpartner
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Herr Thorsten Schwäger Projektmanager Abteilung: Standortpolitik vCard herunterladen (Kontaktdaten für Outlook) |
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Herr Rainer Blomenkamp Assistent Abteilung: Standortpolitik vCard herunterladen (Kontaktdaten für Outlook) |
Der Seite zugeordnete Thesaurusbegriffe
- Bundeswehr
- Einrichtung
- Hilfsorganisation
- staatliche Institution
- technisches Hilfswerk
- THW
- Unbedenklichkeitsbescheinigung






