IHK Reutlingen

Home / Service für Unternehmen / Stellungnahmen / Unabkömmlichstellung

Zurück - / Unabkömmlichstellung vom Wehr- oder Zivildienst

Mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2008 am 9. August 2008 hat das frühere Verfahren auf Unabkömmlichstellung (UK-Verfahren) nach § 13 Wehrpflichtgesetz (WPflG) beziehungsweise § 16 Zivildienstgesetz (ZDG) eine grundlegende Änderung erfahren: An Stelle des bisherigen UK-Verfahrens im Frieden tritt nunmehr ein Verfahren auf Zurückstellung vom Wehrdienst.

Das Wehrpflichtgesetz (WPflG) sieht zur Vermeidung existenzbedrohender, durch die Wehrpflicht hervorgerufener, personeller Engpässe in den Betrieben die Instrumente der Zurückstellung und der Unabkömmlichstellung vor.

Wird ein Wehr- oder Zivildienstpflichtiger zur Ableistung seiner Dienstpflicht (Wehrdienst, Zivildienst oder Wehrübung) einberufen, hat sein Arbeitgeber die Möglichkeit einen Antrag auf Zurückstellung zu stellen. Diese Möglichkeit steht jetzt auch dem Dienstpflichtigem selbst oder seinen Angehörigen zu, wenn er als Selbständiger, als Beschäftigter im elterlichen Betrieb beschäftigt ist oder die Ausübung seiner Dienstpflicht eine unzumutbare Härte für Angehörige oder andere auf die Unterstützung durch den Dienstpflichtigen bedeutet.

Anträge sind nach der dieser Änderung im Friedensfall nur noch an die zuständigen Kreiswehrersatzämter beziehungsweise das Bundesamt für den Zivilschutz zu richten.

Das beschäftigende Unternehmen sollte in seinem Antrag ausführlich darlegen, warum es den entsprechenden Mitarbeiter nicht zur Ableistung seines Wehr- oder Zivildienstes entbehren kann. Alle betrieblichen Konsequenzen sollten klar nachvollziehbar geschildert werden. Den Anträgen wird im Regelfall nur dann entsprochen, wenn der Ausfall des Wehrpflichtigen für den Betrieb oder die von dem Dienstpflichtigen abhängigen Personen schwerwiegende Folgen hat. Die Unabkömmlichstellung wird in der Regel nur zeitlich begrenzt ausgesprochen.

Die Industrie- und Handelskammer wird in diesen Verfahren als Gutachter gehört und steht betroffenen Dienstpflichtigen und Unternehmern als Ansprechpartner zur Verfügung.
 Merkblatt zur Zurück- / Unabkömmlichstellung als Download 57,2 kB
Ansprechpartner





Zuletzt zum Handout hinzugefügt: