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Im Bewachungsgewerbe darf nur tätig sein, wer sich der Unterrichtung gemäß § 34a der Gewerbeordnung unterzogen hat beziehungsweise eine Sachkundeprüfung vor der IHK abgelegt hat. Die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben zu Weingarten bietet auch für Unternehmen aus der Region Neckar-Alb jährlich mehrere dieser Unterrichtungen und Prüfungstermine an.
Um sich anzumelden, nehmen Sie bitte mit den nachfolgenden Ansprechpartnern Kontakt auf:
Ansprechpartner Rechtliche Fragen: Informationen der IHK Bodensee-Oberschwaben für das Bewachungsgewerbe |
Der Seite zugeordnete Thesaurusbegriffe
- Bewachung
- Bewachungserlaubnis
- Bewachungsgewerbe
- Genehmigungspflicht
- Sachkenntnis
- Sachkunde
- Unterrichtung
- Sachkundeprüfung






