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Bewachungsgewerbe

Für Fragen zum Bewachungsgewerbe wenden Sie sich bitte an die IHK Weingarten

Im Bewachungsgewerbe darf nur tätig sein, wer sich der Unterrichtung gemäß § 34a der Gewerbeordnung unterzogen hat beziehungsweise eine Sachkundeprüfung vor der IHK abgelegt hat. Die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben zu Weingarten bietet auch für Unternehmen aus der Region Neckar-Alb jährlich mehrere dieser Unterrichtungen und Prüfungstermine an.

Um sich anzumelden, nehmen Sie bitte mit den nachfolgenden Ansprechpartnern Kontakt auf:



Ansprechpartner Unterrichtungsverfahren für das Bewachungsgewerbe:
Frau Kerstin Kühne, Tel. 0751 / 409-145, E-Mail: kuehne@weingarten.ihk.de

Ansprechpartner Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe:
Frau Yasmine Kayabasli, Tel. 0751 / 409-130, E-Mail: kayabasli@weingarten.ihk.de

Ansprechpartner Rechtliche Fragen:
Frau Beate Bertran, Tel. 0751 / 409-113, E-Mail: bertran@weingarten.ihk.de

Informationen der IHK Bodensee-Oberschwaben für das Bewachungsgewerbe






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