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Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

Wer außerhalb von Apotheken freiverkäufliche Arzneimittel anbieten will, muss zuvor entsprechende Sachkenntnis bei der IHK unter Beweis stellen.
Für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln bedarf es der Sachkenntnis des Unternehmers beziehungsweise einer von ihm mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragten Person. Die Sachkenntnis soll durch eine Prüfung vor dem Arzneimittelausschuss der zuständigen Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden.

Die Broschüre "Freiverkäufliche Arzneimittel" können Sie direkt beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag bestellen.

Die nächsten Prüfungstermine sind derzeit in Planung, bitte wenden Sie sich bei Interesse an den unten angegebenen Ansprechpartner.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Merkblatt:
 Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken 301,6 kB
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
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