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Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist das vorgeschriebene Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen.
Der Ausbildungsnachweis soll in möglichst einfacher Form den zeitlichen und sachlichen Ablauf der Ausbildung für alle Beteiligten nachweisbar machen.
Die Berichtsheftführung (Gestaltung und Form) in der kaufmännischen und technischen Ausbildung sollte den folgenden Mustern entsprechen:
Der Ausbildungsnachweis soll in möglichst einfacher Form den zeitlichen und sachlichen Ablauf der Ausbildung für alle Beteiligten nachweisbar machen.
Die Berichtsheftführung (Gestaltung und Form) in der kaufmännischen und technischen Ausbildung sollte den folgenden Mustern entsprechen:
Hier können Sie sich Vorlagen für das Deckblatt, den Ausbildungsgang und die wöchentlichen Berichte zum Ausfüllen herunterladen:
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
Ansprechpartner Technische Berufe: Metall und Elektro
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Frau Diana Majer Assistentin Ausbildungsberatung Abteilung: Aus- und Weiterbildung vCard herunterladen (Kontaktdaten für Outlook) |
Ansprechpartner Technische Berufe: Textil, Bau, Druck, etc.
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Ansprechpartner Kaufmännische Berufe: Groß- und Einzelhandel
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Ansprechpartner Kaufmännische Berufe: Banken, Verkehr, Gastgewerbe, IT-Berufe
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Frau Monika Zerner Assistentin Ausbildungsberatung Abteilung: Aus- und Weiterbildung vCard herunterladen (Kontaktdaten für Outlook) |
Der Seite zugeordnete Thesaurusbegriffe
- Ausbildungsablauf
- Ausbildungsnachweis
- Berichtsheft
- Berichtsheftführung














