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Tarifauskünfte

Ausbildungsvergütung

Nach § 17 Berufsbildungsgesetz besteht ein Vergütungsanspruch:

"Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt."

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