IHK Reutlingen

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Abkürzung der Ausbildungszeit

Die in der Ausbildungsordnung festgelegte Ausbildungsdauer kann unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden.

Es gibt zwei Abkürzungsmöglichkeiten:

  1. Verkürzung der Ausbildungszeit
  2. Vorzeitige Zulassung

Der Unterschied zwischen der Verkürzung und der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung besteht in Folgendem:

Es können mehrere Abkürzungsmöglichkeiten nebeneinander berücksichtigt werden.

Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte nachfolgenden Merkblättern:

 Grundsätze der IHK Reutlingen zur Abkürzung der Ausbildungszeit 54,5 kB
 Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung 65,5 kB
 Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
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Diana Majer Frau Diana Majer
Assistentin Ausbildungsberatung
Abteilung: Aus- und Weiterbildung

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Christiane Danzer Frau Christiane Danzer
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Monika Zerner Frau Monika Zerner
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