IHK Reutlingen

Home / International / Export / Versendung in EG-Länder

Versendung in EG-Länder

Auch eine Art von Gemeinschaftsware: Portugieser aus Reutlingen. Foto: Seliger

Der Warenverkehr mit Gemeinschaftswaren aus den EG-Mitgliedsländern unterliegt keiner Zollkontrolle, doch sind einige Besonderheiten zu beachten. So unterliegen beispielsweise verbrauchssteuerpflichtige Waren, dazu zählen Alkohol, Tabakwaren und Mineralöl, noch Überwachungspflichten. Nationale Besonderheiten hinsichtlich der Qualitäts-, Sicherheits - oder Kennzeichnungsbestimmungen bestehen größtenteils weiterhin. Die früher an den Grenzen erforderlichen Meldepflichten sind in die Unternehmen verlagert worden.



Hinweise auf diese steuerlichen und statistischen Meldepflichten entnehmen Sie bitte folgendem Merkblatt:

 Versendungen in EG-Länder 48,7 kB
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
Ansprechpartner





Zuletzt zum Handout hinzugefügt: