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| Der Warenverkehr mit Gemeinschaftswaren aus den EG-Mitgliedsländern unterliegt keiner Zollkontrolle, doch sind einige Besonderheiten zu beachten. So unterliegen beispielsweise verbrauchssteuerpflichtige Waren, dazu zählen Alkohol, Tabakwaren und Mineralöl, noch Überwachungspflichten. Nationale Besonderheiten hinsichtlich der Qualitäts-, Sicherheits - oder Kennzeichnungsbestimmungen bestehen größtenteils weiterhin. Die früher an den Grenzen erforderlichen Meldepflichten sind in die Unternehmen verlagert worden. |
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