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Bei der IHK Reutlingen ist eine Schlichtungsstelle sowie, in Kooperation mit dem Institut für Schiedsgerichtswesen, ein Schiedsgericht eingerichtet. Dies eröffnet den Weg für eine schnelle und praxisorientierte Konfliktlösung außerhalb der Gerichte. Beide Einrichtungen zielen darauf ab, geschäftliche Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Für die IHK-Mitgliedsfirmen bietet dieser Service handfeste Vorteile. Wer die Schlichtungsstelle oder das Schiedsgericht anruft, statt vor Gericht zu ziehen, spart Zeit, Nerven und meistens auch bares Geld. Während die IHK-Schlichtungsstelle auf eine einvernehmliche Einigung der Parteien hinwirkt und im Falle unüberbrückbarer Gegensätze den Gang vor Gericht offen lässt, entscheidet das Schiedsgericht abschließend und verbindlich über den Rechtsstreit. Dieser Schiedsspruch ist dann wie ein Urteil zu vollstrecken. Gleichzeitig ist der öffentliche Rechtsweg durch den Schiedsspruch ausgeschlossen. Gerade das aber macht das Schiedsgericht für Unternehmer so attraktiv, denn es schließt langjährige Verfahren durch mehrere Instanzen von vornherein aus. Aus diesem Grund werden immer häufiger so genannte Schiedsgerichtsklauseln in Verträge aufgenommen.
Nähere Einzelheiten zur IHK-Schlichtungsstelle und dem Schiedsgericht gibt es beim IHK-Bereich Recht und Steuern. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
Ansprechpartner
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Herr Dr. Jens Jasper Bereichsleiter Abteilung: Recht und Steuern vCard herunterladen (Kontaktdaten für Outlook) |
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Frau Edith Herold Assistentin Abteilung: Recht und Steuern vCard herunterladen (Kontaktdaten für Outlook) |
Der Seite zugeordnete Thesaurusbegriffe
- Schiedsgericht
- Schlichtungsstelle











