IHK Reutlingen

Home / Branchenservice / Verkehr/Logistik / Personenverkehr

Personenverkehr

Taxi

Wer als Unternehmer einen Taxi- oder Mietwagenbetrieb aufnehmen will, benötigt dazu eine Genehmigung des zuständigen Landratsamtes. Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit der Nachweis, dass der Unternehmer oder die zur Geschäftsführung bestellte Person die entsprechende fachliche Eignung besitzt. Dieser Nachweis wird im Regelfall durch eine bestandene Fachkundeprüfung bei der IHK erbracht.


Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
Ansprechpartner





Zuletzt zum Handout hinzugefügt: