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Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben wollen, benötigen dafür besondere Erlaubnisse bzw. Genehmigungen. Die IHK berät Gewerbetreibende, welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind. Zudem äußert sich die IHK gutachterlich gegenüber Behörden. Die IHK führt auch Fachkundeprüfungen durch, in denen zukünftige Unternehmer ihre persönliche Qualifikation nachweisen können.
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Ansprechpartner
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Herr Thorsten Schwäger Projektmanager Abteilung: Standortpolitik vCard herunterladen (Kontaktdaten für Outlook) |
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Herr Rainer Blomenkamp Assistent Abteilung: Standortpolitik vCard herunterladen (Kontaktdaten für Outlook) |
Der Seite zugeordnete Thesaurusbegriffe
- Genehmigungspflicht
- Güterkraftverkehr
- Güterkraftverkehrsgesetz
- Güterkraftverkehrsunternehmer
- Gütertransport
- Güterverkehr







