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Wer eine Gaststätte betreiben will, braucht dazu eine behördliche Erlaubnis. So sieht es das Gaststättengesetz vor. Die Erlaubnis wird von der Behörde nur dann erteilt, wenn der Gewerbetreibende unter anderem nachweist, dass er über die Grundzüge des Lebensmittel- und Hygienerechts unterrichtet worden ist. Diese Unterrichtung hält die Industrie- und Handelskammer ab.
Basisinformationen für Wirte:
Die Broschüre „Was der Gastwirt wissen muss - Rechtliche Grundlagen für das Gaststättengewerbe“ können Sie direkt beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bestellen.
Basisinformationen für Wirte:
Die Broschüre „Was der Gastwirt wissen muss - Rechtliche Grundlagen für das Gaststättengewerbe“ können Sie direkt beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bestellen.
Das aktuelle Merkblatt der baden-württembergischen IHKs und eine Liste der häufigsten Fragen und Antworten zum Landesnichtraucherschutzgesetz sowie die wichtigsten Regeln auf einen Blick finden Sie im folgenden Download:
Unterrichtungstermine 2008
Über den Link können Sie sich zum nächsten Termin anmelden:
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Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Merkblatt:
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
Ansprechpartner
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Herr Thorsten Schwäger Projektmanager Abteilung: Standortpolitik vCard herunterladen (Kontaktdaten für Outlook) |
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Herr Rainer Blomenkamp Assistent Abteilung: Standortpolitik vCard herunterladen (Kontaktdaten für Outlook) |
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