IHK Reutlingen

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Gastgewerbe

Bevor aufgetragen werden darf, steht zunächst die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung bei der IHK an
Wer eine Gaststätte betreiben will, braucht dazu eine behördliche Erlaubnis. So sieht es das Gaststättengesetz vor. Die Erlaubnis wird von der Behörde nur dann erteilt, wenn der Gewerbetreibende unter anderem nachweist, dass er über die Grundzüge des Lebensmittel- und Hygienerechts unterrichtet worden ist. Diese Unterrichtung hält die Industrie- und Handelskammer ab.

Basisinformationen für Wirte:
Die Broschüre „Was der Gastwirt wissen muss - Rechtliche Grundlagen für das Gaststättengewerbe“ können Sie direkt beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bestellen.

Informationen zum Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg
Das aktuelle Merkblatt der baden-württembergischen IHKs und eine Liste der häufigsten Fragen und Antworten zum Landesnichtraucherschutzgesetz sowie die wichtigsten Regeln auf einen Blick finden Sie im folgenden Download:
 Merkblatt Nichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg 300,8 kB


Unterrichtungstermine 2008

Über den Link können Sie sich zum nächsten Termin anmelden:

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Merkblatt:

Merkblatt zum Gaststättenrecht
 Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe 303,0 kB
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
Ansprechpartner





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