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Die Kommunen schaffen mit der Aufstellung und Änderung ihrer Bauleitpläne neues Baurecht, schränken bestehende Bau- und Nutzungsrechte ein oder passen sie veränderten Anforderungen bestimmter Nutzungsinteressen an. Voraussetzung für die erfolgreiche Wahrung wirtschaftlicher Interessen gegenüber konkurrierenden Belangen ist die Beteiligung der IHK als Trägerin öffentlicher Belange. In dieser Funktion wird die IHK im Bereich Handel beispielsweise bei Ansiedlungsvorhaben im Bereich großflächiger Einzelhandel oder bei Zentren- und Märktekonzepten und im Bereich Industrie beispielsweise für gewerbliche Ansiedlungen gehört.
Sonderthema: "Grün in Gewerbegebieten"
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
Ansprechpartner Handel
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Frau Karin Goldstein Bereichsleiterin Abteilung: Starthilfe und Unternehmensförderung vCard herunterladen (Kontaktdaten für Outlook) |
Ansprechpartner Industrie
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Herr Dr. Markus Nawroth MBA Leiter Volkswirtschaft und Regionale Wirtschaftspolitik Abteilung: Standortpolitik vCard herunterladen (Kontaktdaten für Outlook) |
Der Seite zugeordnete Thesaurusbegriffe
- Bauleitpläne
- Bauleitplanung
- Baurecht
- Nutzungsrecht










