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Die Gefahrstoffverordnung wurde bei der letzten Novellierung Ende 2004 grundlegend überarbeitet. Neu ist, dass alle Gefahrstoffe - je nach Gefährdung - in ein vierstufiges Schutzstufenkonzept eingeordnet werden. Statt der bekannten Grenzwerte "Maximale Arbeitsplatzkonzentration - MAK" und "Technische Richtkonzentration - TRK" wird es nunmehr nur noch einen Arbeitsplatzgrenzwert geben. Die vier Schutzstufen sind
- Organisatorische Maßnahmen
- Persönliche Schutzausrüstung
- Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit hoher Gefährdung
- Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen
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Herr Dr. Albrecht Walcher Projektmanager Umwelt und Energie Abteilung: Innovation und Umwelt vCard herunterladen (Kontaktdaten für Outlook) |
Der Seite zugeordnete Thesaurusbegriffe
- Arbeitsplatzgrenzwert
- Gefahrstoff
- Gefahrstoffe
- Gefahrstoffverordnung
- Grenzwerte
- Schutzstufen

