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Gefahrstoffverordnung

Die Gefahrstoffverordnung wurde bei der letzten Novellierung Ende 2004 grundlegend überarbeitet. Neu ist, dass alle Gefahrstoffe - je nach Gefährdung - in ein vierstufiges Schutzstufenkonzept eingeordnet werden. Statt der bekannten Grenzwerte "Maximale Arbeitsplatzkonzentration - MAK" und "Technische Richtkonzentration - TRK" wird es nunmehr nur noch einen Arbeitsplatzgrenzwert geben. Die vier Schutzstufen sind

 Hier können Sie sich über die Gefahrstoffverordnung 2004 informieren: 505,6 kB
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Albrecht Walcher Herr Dr. Albrecht Walcher
Projektmanager Umwelt und Energie
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