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Kreislaufwirtschaft

Nach dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz müssen auch Fernsehapparate fachgerecht entsorgt werden. Foto: BMU

Grundgedanke der Kreislaufwirtschaft ist, dass Abfälle möglichst überhaupt nicht anfallen: Sämtliche Stoffe sollen verwertet werden. Falls doch Abfälle entstehen, sollen sie primär verwertet oder möglichst schadlos beseitigt werden.
Zur Ausführung diese Prinzips gibt es mehrere Gesetze und zugehörige Rechtsverordnungen:
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) regelt primär die Kreislaufwirtschaft.
Eine Auflistung der Abfälle ist im Anhang I des KrW-/AbfG aufgeführt.


 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz 231,3 kB

Die Broschüre "Die novellierte Abfallnachweisverordnung - Was beim Abfall zu beachten ist" können Sie direkt beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bestellen.

Ein weiteres Prinzip der KrW-/AbfG ist die Produktverantwortung: Wer ein Produkt in Umlauf bringt, ist für dieses bis zur schadlosen Beseitigung verantwortlich. Zur Ausfüllung dieses Prinzips dienen die Verpackungsverordnung (VerpackV), und die Altölverordnung. Darin steht sinngemäß: Wer Verpackungen in Umlauf bringt , muss diese zurücknehmen und verwerten oder beseitigen. Der Rücknahmeverpflichtung kann man sich entledigen, wenn man sich einem Rücknahmesystem anschließt (z.B. Duales System/Grüner Punkt) oder anderweitig die Entsorgung bezahlt.

In der Altölverordnung (AltölV) ist geregelt, wie Altöle beim Sammeln und Entsorgen gemischt werden dürfen. Außerdem gilt wieder: Wer an Privatpersonen Schmier-Öle verkauft, muss Altöl zurücknehmen.

 Altölverordnung 83,8 kB
In der Altholzverordnung ist geregelt, wie Althölzer je nach Beschichtung beziehungsweise Behandlung einzustufen sind, und wie sie verwertet und entsorgt werden dürfen.
 Altholzverordnung 196,0 kB

Im Altfahrzeuggesetz ist geregelt, wie Fahrzeuge (insbesondere PKW und kleine Nutzfahrzeuge) nach endgültiger Abmeldung verwertet und entsorgt werden müssen. Der Verbleib des Fahrzeugs muss dokumentiert werden.

Die Broschüre "Die neue Altfahrzeugverordnung- Leitfaden" können Sie direkt beim DIHK bestellen.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) setzt die EU-Richtlinien vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und die vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte in nationales Recht um. Darin wird gefordert, dass keine gefährlichen Stoffe in dem Gerät sind und dass ein Rücknahmesystem für Geräte aus dem Privatbereich erstellt wird. Für Elektro- und Elektronikgeräte aus anderen Bereichen muss die Entsorgung individuell zwischen den Vertragspartnern gelöst werden.

Die Broschüre "Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz" können Sie direkt beim DIHK bestellen oder bei uns herunterladen.

 Elektro- und Elektronikgerätegesetz 162,6 kB

Auch die Broschüre "Das Europäische Abfallverzeichnis" können Sie direkt beim DIHK bestellen.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:

Ansprechpartner
Albrecht Walcher Herr Dr. Albrecht Walcher
Projektmanager Umwelt und Energie
Abteilung: Innovation und Umwelt

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