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Inhalt
Grundlage des Immissionsschutzes ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Hier werden die wichtigen Festlegungen getroffen, wie
- Errichtung und Betrieb von Anlagen
- Genehmigungsbedürftige Anlagen
- Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
- Ermittlung von Emissionen und Immissionen, sicherheitstechnische Prüfungen
- Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen
- Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen
- Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung
- Lärmminderungsplanung
In den Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchV) 1-33 werden sehr viele Einzelheiten geregelt: vom Brennstoff für Feuerungen über die Qualität von Kraftstoffen, Emissionen von Müllverbrennungsanlagen bis zu Lösemittelemissionen beim Lackieren.Die 4. BImSchV legt die Anlagen fest, die nach dem BImSchG eine Genehmigung benötigen. Die 31. BImSchV begrenzt die Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen.
Hier können Sie sich über das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) informieren.
Die Broschüre "Wegweiser durch die TA Luft 2002" können Sie direkt beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag bestellen.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
Ansprechpartner
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Herr Dr. Albrecht Walcher Projektmanager Umwelt und Energie Abteilung: Innovation und Umwelt vCard herunterladen (Kontaktdaten für Outlook) |
Der Seite zugeordnete Thesaurusbegriffe
- Emission
- Immissionsschutz
- Immissionsschutzgesetz
- Lärmminderung
- Luftreinhalteplanung
- BImSchG
- BImSchV
- TA Luft 2002
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