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Der Umgang mit Chemikalien im Unternehmen wurde 2004 durch Änderungen in der Gefahrstoffverordnung neu geregelt: Je nach Gefährdungspotenzial werden die Stoffe seitdem in vier Stufen klassifiziert.
Die Europäische Union plant eine komplette Neuordnung des Chemikalienrechts. Es ist vielleicht die umfangreichste Verordnung in der Geschichte der Europäischen Union, mit einem Umfang von über 1.200 Seiten. Viele Unternehmen des produzierenden Gewerbes wissen allerdings noch nicht, dass auch sie massiv von der Novelle betroffen sind. Alle Chemikalien sollen, entsprechend ihrer eingesetzten Menge
- mehr als 1000 Tonnen pro Jahr
- 100 bis 1000 Tonnen pro Jahr
- zehn bis 100 Tonnen pro Jahr
- eine bis zehn Tonnen pro Jahr
bewertet und einer EU-Stelle gemeldet werden. Krebserregende und erbgutverändernde Chemikalien sollen weitestgehend vermieden werden.
Die EU hat die bisherigen Entwürfe der EU-Verordnungen auf ihren Internet-Seiten zusammengestellt. Vorsicht: Die Dokumente haben zum Teil über 200 Seiten.
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