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Seit dem 1. April 2005 gibt es in Deutschland ein neues Berufsbildungsgesetz. Damit soll die berufliche Bildung an die neuen Anforderungen der Arbeitswelt angepasst werden. Was kommt Neues auf die Betriebe zu?
Der erhoffte Abbau von Ausbildungshemmnissen, wie die teilweise sehr hohe Vergütung, konnte nicht durchgesetzt werden. Mit Blick auf den nationalen Ausbildungspakt, den die Reform eigentlich unterstützen sollte, ist das kontraproduktiv und bedauerlich. Einige Lichtblicke gibt es aber doch. Diese Verbesserungen sind nicht zuletzt dem Einwirken der IHK-Organisation und der Verbände zu verdanken. Insgesamt positiv ist, das das Gesetz im Bundestag auch mit den Stimmen der CDU beschlossen wurde und der Bundesrat ihm zugestimmt hat. Ein Vermittlungsverfahren mit unkalkulierbarem Ausgang wurde so verhindert. Positiv fällt ebenfalls auf, dass die Unternehmen künftig auf differenzierter gestaltete Ausbildungsberufe zurückgreifen können, die auch den Jugendlichen zugute kommen. Auf was müssen sich Betriebe künftig im Einzelnen einstellen?
Lehrzeit wird stufenweise organisiert
Für jeden Beruf ist beispielsweise künftig eine Stufenausbildung möglich, die der Jugendliche nach der ersten Stufe beenden kann. Ein gestufter Vertrag ist jedoch nicht vorgesehen, vielmehr sind die Verträge auf volle Distanz abzuschließen. Es handelt sich aber um ein Ausstiegsmodell, das es zuvor nicht gab. Der Vorteil für schwächere Jugendliche: Sie können früher aufhören, erhalten ein IHK-Zeugnis und gelten nicht als „Abbrecher“. Der Vorteil für Betriebe: Sie müssen sich nicht mit überforderten Jugendlichen im dritten Jahr befassen.
Ferner soll es aufeinander abgestimmte zwei- und dreijährige Berufsausbildungen, wie zum Beispiel in den Bauberufen, geben. Hier kann dann ein zweijähriger Ausbildungsvertrag vereinbart werden. Das dritte Jahr wird vertraglich später aufgestockt. Es ist ein Aufstiegsmodell, bei dem Jugendliche und Betriebe gemeinsam entscheiden, ob und – wenn ja – wann es nach dem ersten Abschluss weitergeht.
Gestreckte Abschlussprüfung
Die „gestreckte“ Prüfung wird als zweite Prüfungsart neben der Abschlussprüfung eingeführt. Sie teilt die Abschlussprüfung in zwei Teile: Etwa nach zwei Jahren und am Ende der Ausbildung wird ein Teil abgeschlossen. Die Vorteile: Die teuren Übungskosten vor der jetzigen Abschlussprüfung fallen weg. Die Grundqualifikationen werden vorher geprüft und bewertet. Die Lehrlinge müssen von vornherein ihre Leistungen unter Beweis stellen. Zwischenprüfungen – bisher ohnehin ungeliebt, da ohne Einfluss auf die Abschlussprüfung – fallen hierbei weg.
Bessere Förderung Leistungsstarker
Zusätzliche Qualifikationen können als freiwillige Teile von Anfang an in neue Berufsbilder aufgenommen werden. Dadurch wird die Förderung leistungsstarker Lehrlinge in der dualen Ausbildung verankert. Die Betriebe sind frei, eine Zusatzqualifikation zu vereinbaren, können damit aber eine Alternative zum Hochschulstudium bieten.
Auf ins Ausland
Auslandsaufenthalte können künftig bis zu einem Viertel der Ausbildungsdauer betragen. Durch Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern können die Betriebe ihre Ausbildung attraktiver machen und die Fachkräfte international ausrichten.
Probezeit verlängert
Auch über die neue Konzeption der Berufe hinaus gibt es Positives: Die maximale Probezeit verlängert sich von drei auf vier Monate. Dadurch können sich beide Seiten länger kennen lernen.
Nachholen des Abschlusses verkürzt
Betriebliche Mitarbeiter, die als Berufstätige eine IHK-Abschlussprüfung nachholen wollen, können zukünftig früher als „Externe“ zugelassen werden. War bisher eine Berufserfahrung notwendig, die das Doppelte der regulären Ausbildungszeit betrug – also bei einer dreijährigen Ausbildung sechs Jahre – so reicht nun das Eineinhalbfache der Zeit (4,5 Jahre).
IHK-Prüfung von Schülern ohne Lehrvertrag
Das Ansinnen der Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn, die Lehrausbildung als eine der betrieblichen Ausbildung gleichrangige Alternative in die Schulen zu verlagern und den Schülern einen Rechtsanspruch auf Zulassung zur IHK-Prüfung einzuräumen, hätte einen Systemwechsel eingeläutet. Das Bildungsministerium hat lange daran festgehalten. Große Teile der SPD-Fraktion, die Gewerkschaften, die Opposition und die Wirtschaft haben letztlich erreicht, dass diese Schulausbildung bis 2011 befristet und strenge Qualitätskriterien für die Bildungsgänge festgeschrieben wurden. Damit gilt das Bekenntnis zur betrieblichen Ausbildung mit ihrer engen Verzahnung mit der Arbeitswelt weiter. Wenn man über schulische Bildungsgänge als Alternative nachdenkt, sollte man die Kostenseite nicht vergessen: Ein Schüler kostet 6.300 Euro pro Jahr, der Lehrling in der Berufsschule kostet den Staat nur 2.100 Euro. Dieses Geld könnte bei der Schulreform nach PISA fehlen. Auch deshalb sollte dieses Experiment nicht über 2011 hinaus fortgeführt werden.
Hieraus können sich für Unternehmen Probleme ergeben: Da die IHKs auch Schüler ohne Lehrvertrag zur Prüfung zuzulassen haben, müssen die Personalverantwortlichen bei Bewerbungen von Fachkräften klären, ob diese eine klassische Ausbildung oder eine Schulbildung hinter sich haben. Der Nachteil ist offensichtlich: weniger Transparenz.
Ländersache: Verkürzung der Ausbildungszeiten
Ferner wird die Verkürzung der Ausbildungszeiten, zum Beispiel durch berufsbildende Vorschulen, künftig länderspezifisch geregelt. Unterschiede sind jetzt schon vorprogrammiert. Dies bringt für bundesweit tätige Unternehmen den Nachteil, dass sie sich über die Anrechnungsregeln informieren müssen.
Tabu: Vergütung
Die hohen Vergütungen bleiben. Alle Argumente, dass eine größere Flexibilisierung bei schwieriger Wirtschaftslage oder in bedrängten Regionen die Zahl der Lehrstellen erhöhen würde, prallten am Widerstand der Regierungsparteien ab. Ein größerer Spielraum für die Betriebe war auch aufgrund des Drucks von Gewerkschaftsseite ein absolutes Tabu für die Regierung. Es sei Aufgabe der Verbände, in Tarifverhandlungen für mehr Flexibilität zu sorgen, so die Argumentation.
Alles in allem
Dem Image der betrieblichen Ausbildung ist die Anerkennung schulischer Bildungsgänge mit IHK-Zertifikat nicht förderlich. Diese Entwicklung ist aber der derzeitigen extrem schwierigen Situation auf dem Ausbildungsmarkt geschuldet, um allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen eine Chance am Arbeitsmarkt bieten zu können. Das sollte aber die Unternehmen nicht beirren, denn ihre Verantwortung für die Ausgestaltung des betrieblichen Teils der Ausbildung bleibt letztlich unberührt.
Die positiven Ansätze sollten Unternehmen, IHKs und Verbände bewusst nutzen, um die betriebliche Ausbildung für die geburtenschwächeren Jahrgänge im Wettbewerb mit den dreijährigen Bachelor-Studiengängen attraktiver zu machen. Dann spielt auch die Berufsausbildung an den Schulen keine Rolle. Die Chancen stehen nicht schlecht: Viele Schulabgänger wollen nach Jahren der Schulbank etwas Handfestes lernen, Erfahrungen sammeln und Erfolge im Berufsleben erleben. Wenn es den Unternehmen gelingt, die leistungsbereiten und cleveren Schüler zu gewinnen, bleibt es dabei: Unternehmen, die ihren eigenen Nachwuchs frühzeitig von der Pike auf qualifizieren, haben im Vergleich zu anderen die Trümpfe auf der Hand.
Dies ist eine kurze Zusammenfassung der Änderungen des neuen Berufsbildungsgesetzes (BBIG). Die ausführliche Version des BBIG mit Erläuterungen können Sie nachfolgend herunterladen.
Ansprechpartner
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Herr Walter Herrmann Stellvertretender Hauptgeschäftsführer, Bereichsleiter Abteilung: Aus- und Weiterbildung vCard herunterladen (Kontaktdaten für Outlook) |
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