IHK Reutlingen

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Förderung beruflicher Nachwuchskräfte

Begabte Jugendliche, die in Unternehmen im Bezirk der IHK Reutlingen beruflich tätig sind oder bei der IHK Reutlingen ihre Ausbilungs-Abschlussprüfung abgelegt haben, können finanziell gefördert werden.

Es gibt zwei Förderprogramme:

  1. Die Begabtenförderung der Bundesregierung
  2. Die Förderung aus der "Handelskammer-Jubiläums-Stiftung 1931"
Begabtenförderung
Begabtenförderung
Das Förderprogramm "Begabtenförderung berufliche Bildung" wurde 1991 von der Bundesregierung ins Leben gerufen. Ziel ist es, begabte junge Fachkräfte in ihrer Weiterbildung zu unterstützen. Die Mittel für das Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Die Durchführung obliegt den IHKs und der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB).

Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Merkblatt:
 Begabtenförderung der IHK Reutlingen 72,4 kB
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
Ansprechpartner
Hanspeter Effenberger Herr Hanspeter Effenberger
Ausbildungsberater
Abteilung: Aus- und Weiterbildung

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Silvia Faigle Frau Silvia Faigle
Assistentin Ausbildungsberatung
Abteilung: Aus- und Weiterbildung

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Handelskammer-Jubiläums-Stiftung 1931

Wer kann gefördert werden?
Begabte Jugendliche aus Unternehmen im Bezirk der IHK Reutlingen, die sich beruflich weiterbilden wollen.

Wer fördert?
Die Industrie- und Handelskammer Reutlingen aus Mitteln der „Handelskammer-Jubiläums-Stiftung 1931“.

Was wird gefördert?
Berufliche Weiterbildung (zum Beispiel IHK-Meisterkurse, IHK-Fachkaufleute und -Fachwirte-Kurse, Technikerausbildung, Ingenieurausbildung).

Fördervoraussetzungen:
IHK-Ausbildungsabschluss mit IHK-Preis oder mindestens IHK-Belobigung.

Höhe der Förderung:
Maximal 1.500 Euro, einmalig.

Antrag/Verfahren:
Anträge nimmt entgegen:
IHK Reutlingen, Bereich Aus- und Weiterbildung, Hindenburgstr. 54, 72762 Reutlingen.
Der Antrag kann formlos gestellt werden unter Angabe der geplanten Weiterbildung und des angestrebten Abschlusses. Die vorher erworbenen Zeugnisse (zum Beispiel IHK-Prüfungszeugnis) sind erforderlich.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
Ansprechpartner
Barbara Stooß Frau Barbara Stooß
Assistentin
Abteilung: Aus- und Weiterbildung

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