Aktueller Pfad
Inhalt
Begabte Jugendliche, die in Unternehmen im Bezirk der IHK Reutlingen beruflich tätig sind oder bei der IHK Reutlingen ihre Ausbilungs-Abschlussprüfung abgelegt haben, können finanziell gefördert werden.
Es gibt zwei Förderprogramme:
- Die Begabtenförderung der Bundesregierung
- Die Förderung aus der "Handelskammer-Jubiläums-Stiftung 1931"
Ansprechpartner
|
Herr Hanspeter Effenberger Ausbildungsberater Abteilung: Aus- und Weiterbildung vCard herunterladen (Kontaktdaten für Outlook) |
|
Frau Silvia Faigle Assistentin Ausbildungsberatung Abteilung: Aus- und Weiterbildung vCard herunterladen (Kontaktdaten für Outlook) |
Wer kann gefördert werden?
Begabte Jugendliche aus Unternehmen im Bezirk der IHK Reutlingen, die sich beruflich weiterbilden wollen.
Wer fördert?
Die Industrie- und Handelskammer Reutlingen aus Mitteln der „Handelskammer-Jubiläums-Stiftung 1931“.
Was wird gefördert?
Berufliche Weiterbildung (zum Beispiel IHK-Meisterkurse, IHK-Fachkaufleute und -Fachwirte-Kurse, Technikerausbildung, Ingenieurausbildung).
Fördervoraussetzungen:
IHK-Ausbildungsabschluss mit IHK-Preis oder mindestens IHK-Belobigung.
Höhe der Förderung:
Maximal 1.500 Euro, einmalig.
Antrag/Verfahren:
Anträge nimmt entgegen:
IHK Reutlingen, Bereich Aus- und Weiterbildung, Hindenburgstr. 54, 72762 Reutlingen.
Der Antrag kann formlos gestellt werden unter Angabe der geplanten Weiterbildung und des angestrebten Abschlusses. Die vorher erworbenen Zeugnisse (zum Beispiel IHK-Prüfungszeugnis) sind erforderlich.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Ansprechpartner
|
Frau Barbara Stooß Assistentin Abteilung: Aus- und Weiterbildung vCard herunterladen (Kontaktdaten für Outlook) |
Der Seite zugeordnete Thesaurusbegriffe
- Begabte
- begabte Jugendliche
- Begabtenförderung
- Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB)
- Handelskammer-Jubiläums-Stiftung













