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Rating und Basel II

Allgemeine Informationen zum Rating

Rating – die Bonitätsbeurteilung von Betrieben

Die Bonitätsbeurteilung beziehungsweise die Kreditvergabe an Unternehmen und Existenzgründer verändert sich im Rahmen der Neugestaltung der Eigenkapitalvorschriften der Kreditinstitute (Basel II) wesentlich. Ziel von „Basel II“ ist es, die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu erhöhen. Dazu sollen die Risiken im Kreditgeschäft besser erfasst und die Eigenkapitalvorsorge der Kreditinstitute risikogerechter ausgestaltet werden. Das bedeutet, dass die Kreditinstitute zukünftig umso mehr Eigenkapital vorhalten sollen, je höher das Risiko des Kreditnehmers ist, an den sie einen Kredit vergeben. Bisher spielte dagegen die Bonität der Unternehmen in den aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalregeln keine Rolle: Kreditinstitute mussten jeden Firmenkredit mit einem einheitlichen Satz von acht Prozent ihres Eigenkapitals unterlegen.

Zwar geht es bei dieser Diskussion zunächst nur um die Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute. Mittelbar sind jedoch auch deren mittelständische Firmenkunden von diesen Veränderungen betroffen. Insofern sind die Neuregelungen, die am 31. Dezember 2006 in Kraft traten, auch für die kreditnehmende Wirtschaft von großem Interesse. Auf diesem Hintergrund stellt ein Rating ein interessantes Instrument für mittelständische Unternehmen dar; denn es kann helfen, die Finanzierungskosten zu senken und neue Finanzierungsquellen zu erschließen.

Ratings sind Zeugnisse, in denen die Kreditwürdigkeit von Schuldnern benotet wird. Solch ein Zeugnis ist ein wichtiges Instrument, um den Preis für Fremdkapital, den Zins, für einen Kreditnehmer bestimmen zu können: Ist die Kreditwürdigkeit gut, dann ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass es bei der Rückzahlung der Verbindlichkeit zu Schwierigkeiten kommt, und dann ist der Zins niedrig. Schuldner mit einer schlechten Bonität müssen dagegen einen höheren Zins zahlen als „gute Adressen“, und zwar um den so genannten Risikoaufschlag erhöhten Zins.

Ratingverfahren
Die Prüfung der Bonität eines Unternehmens (Rating) wird entweder durch externe Rating-Agenturen oder innerhalb eines bankinternen Ratings ausgeführt. Bereits heute ist eine hinreichende Bonität die Voraussetzung für eine Kreditvergabe einer Bank oder Sparkasse an einen gewerblichen Kunden. Im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Eigenkapitalrichtlinien wird auch das Verfahren der Bonitätsprüfung verändert: Der aktuelle Status von Basel II erkennt ausdrücklich auch die internen Ratings von Kreditinstituten an.

Allerdings wurde das bankinterne Rating nicht erst jetzt erfunden. Die Kreditinstitute bewerten schon seit Jahren ihre Firmenkunden, um durch diese Früherkennungssysteme Ausfallrisiken zu reduzieren. Diese Systeme basierten jedoch überwiegend auf Auswertungen der Jahresabschlüsse. Unternehmer müssen sich deshalb künftig darauf einstellen, Informationen über ihren Betrieb beziehungsweise ihre geschäftlichen Aktivitäten in höherem Umfang und mit größerer Aktualität zu präsentieren, wenn sie einen Kredit beantragen. Beim Rating prüft die Bank insbesondere folgende Punkte:

1. Management
- Qualität der Geschäftsführung / des Managements
- Qualität des Rechnungswesens / Controllings

2. Markt / Branche
- Branchen-/ Marktentwicklung; Konkurrenzsituation
- Abnehmer-/ Lieferantenstreuung
- Export-/ Importrisiken
- Produkte / Sortiment
- Leistungsstandard

3. Kundenbeziehung
- Kontoführung
- Kundentransparenz / Informationsverhalten

4. Wirtschaftliche Verhältnisse
- Beurteilung des Jahresabschlusses
- Gesamte Vermögensverhältnisse

5. Weitere Unternehmensentwicklung
- Unternehmensentwicklung seit dem letzten Jahresabschluss
- Unternehmensplanung
- Ertragsplanung und künftige Kapitaldienstfähigkeit
- besondere Unternehmensrisiken

Da das Rating auch eine zukunftsorientierte Betrachtung des Unternehmens erfordert, hat der Unternehmer die Möglichkeit, über die Darstellung der wesentlichen strategischen und operativen Erfolgsfaktoren, aber auch die bestehenden Schwächen seines Unternehmens bei den Kreditinstituten sachgerecht zu präsentieren. Auf diese Weise können sich die Banken ein reales Bild von den betrieblichen Faktoren machen.

Für mittelständische Unternehmen beziehungsweise Existenzgründer bedeutet dies konkret, sich intensiv auf Basel II vorzubereiten und ihr Unternehmen für das Rating fit zu machen. Anders als bestehende Unternehmen können Existenzgründer noch keine Jahresabschlüsse vorweisen, aus denen der Unternehmenserfolg ersichtlich wäre. Daher kommt es für Existenzgründer vor allem darauf an, ein überzeugendes Unternehmenskonzept zu erstellen sowie die fachliche und kaufmännische Qualifikation nachzuweisen.
Bei einer Neugründung besteht in der Regel noch keine gewachsene Beziehung zu der Hausbank. Auch ist hier die Informationsbasis wegen der fehlenden Unternehmenshistorie noch nicht vorhanden. Jedoch kann eine fundierte Unternehmensplanung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit vor der eigentlichen Gründung die Basis für eine zukünftig enge Beziehung zwischen Kreditinstitut und Gründer darstellen.

DIHK zu Rating & Basel II

Hier finden Sie Informationen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) zur Unternehmensfinanzierung.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
 
Ansprechpartner
Frank Neubauer Herr Frank Neubauer
Moderator Unternehmensnachfolge
Abteilung: Starthilfe und Unternehmensförderung

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