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Als Existenzgründer/-in können Sie zu günstigen Bedingungen Darlehen aus Förderprogrammen des Landes und des Bundes erhalten. Diese Mittel stehen auch zur Festigung einer selbständigen Existenz zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Finanzierungshilfen besteht jedoch nicht. Anträge für die Kredite können bei allen Geldinstituten gestellt werden. Bereiten Sie Ihre Anträge gründlich vor, damit sich die Fachleute in den Banken ein umfassendes Bild von Ihrem Vorhaben machen können.
Wir empfehlen Ihnen, hierzu nachstehende Unterlagen zu erstellen:
Wir empfehlen Ihnen, hierzu nachstehende Unterlagen zu erstellen:
- Eine kurze Beschreibung Ihres Vorhabens: Kundenzielgruppe, Warensortiment, Dienstleistung, Produktpalette, Standortvorteile des Unternehmens, Wettbewerbseinschätzung, Zahl der Mitarbeiter
- Ein tabellarischer Lebenslauf: Bei Ihrem beruflichen Werdegang vermerken Sie neben Ihren Beschäftigungsdaten und Arbeitsstellen bitte auch wichtige Einzelheiten über Ihre bisherige Tätigkeit, zum Beispiel Verantwortlichkeiten, Befugnisse, Inhalte Ihres Arbeitsgebietes
- Ein Investitions- und Betriebsmittelplan: Einrichtungen, Geräte, EDV, Kommunikationsmittel sowie Warenausstattung
- Ein Rentabilitätsplan.
Benötigen Sie zusätzliche Finanzmittel zum Aufbau, zur Festigung oder zur Erweiterung Ihres Unternehmens? Was auch immer Sie vorhaben: eine solide Finanzierung ist die Grundlage für jede erfolgreiche Umsetzung! Hierzu bieten sich verschiedene staatliche Förderprogramme an, die Ihnen helfen können, Ihre Finanzierungsmaßnahme leichter zu verkraften. Informieren Sie sich daher rechtzeitig und gründlich über die Möglichkeiten einer öffentlichen Förderung! Unsere Tipps helfen Ihnen dabei als Wegweiser durch den "Förderdschungel".
Programme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union in der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums
Übersicht über die finanziellen Hilfen für Arbeitgeber der Agentur für Arbeit
Broschüre: "Wirtschaftliche Förderung" des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWI), Überblick der wichtigsten Förderprogramme des Bundes und der Europäischen Union, anzufordern: BMWI, Postfach 300265, 53182 Bonn, Fax 0228/4223462
Es gibt eine Vielzahl von Förderinstrumenten für Unternehmen in den verschiedenen Politikbereichen der Gemeinschaft, zum Beispiel die Gemeinschaftsprogramme für Forschung und technologische Entwicklung sowie allgemeine und berufliche Bildung oder die Fördersysteme für Joint Ventures. Die Unterstützung erfolgt in der Regel über Zuschüsse, Darlehen oder Bürgschaften.
Alle Förderaktionen sind auf Ziele und Prioritäten einzelner Politikfelder der Gemeinschaft ausgerichtet, die wiederum ihre Grundlage in den Bestimmungen der EG-Verträge haben. Um Fördermittel der Gemeinschaft zu erhalten, muss ein Unternehmen beziehungsweise sein Projekt zur Verwirklichung der spezifischen Ziele eines Programms oder Instruments beitragen oder bestimmte damit verknüpfte Kriterien erfüllen. Diese Kriterien sind in den Beschreibungen der Programme oder Förderinstrumente sowie in den jeweiligen Bewerbungsunterlagen angegeben. Nach Antragsstellung ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer zu rechnen.
Ein Großteil der EU-Förderprogramme ist begrenzt auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die gemäß EU-Definition weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und entweder weniger als 40 Millionen Euro Umsatz erwirtschaften oder deren Bilanzsumme weniger als 27 Millionen Euro beträgt.
Häufig steht der europäische Mehrwert im Vordergrund, der die Einbindung von mindestens einem weiteren Unternehmen aus einem anderen EU-Land vorsieht. Hierbei geht es um gemeinsame Aktivitäten; geschäftliche Kontakte - wie beispielsweise ein Kunden-/Lieferantenverhältnis - reichen nicht aus. Da Forschungseinrichtungen und Universitäten in der Regel über Erfahrungen mit EU-Anträgen verfügen, raten wir Unternehmen, die sich erstmalig mit diesem Prozedere auseinandersetzen, sich möglichst diesen Institutionen als Partner anzuschließen oder eine versierte Beratungsgesellschaft zu konsultieren. Neben den deutschen Außenhandelskammern ist auch die Datenbank CORDIS bei der Partnersuche behilflich.
Alle Förderaktionen sind auf Ziele und Prioritäten einzelner Politikfelder der Gemeinschaft ausgerichtet, die wiederum ihre Grundlage in den Bestimmungen der EG-Verträge haben. Um Fördermittel der Gemeinschaft zu erhalten, muss ein Unternehmen beziehungsweise sein Projekt zur Verwirklichung der spezifischen Ziele eines Programms oder Instruments beitragen oder bestimmte damit verknüpfte Kriterien erfüllen. Diese Kriterien sind in den Beschreibungen der Programme oder Förderinstrumente sowie in den jeweiligen Bewerbungsunterlagen angegeben. Nach Antragsstellung ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer zu rechnen.
Ein Großteil der EU-Förderprogramme ist begrenzt auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die gemäß EU-Definition weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und entweder weniger als 40 Millionen Euro Umsatz erwirtschaften oder deren Bilanzsumme weniger als 27 Millionen Euro beträgt.
Häufig steht der europäische Mehrwert im Vordergrund, der die Einbindung von mindestens einem weiteren Unternehmen aus einem anderen EU-Land vorsieht. Hierbei geht es um gemeinsame Aktivitäten; geschäftliche Kontakte - wie beispielsweise ein Kunden-/Lieferantenverhältnis - reichen nicht aus. Da Forschungseinrichtungen und Universitäten in der Regel über Erfahrungen mit EU-Anträgen verfügen, raten wir Unternehmen, die sich erstmalig mit diesem Prozedere auseinandersetzen, sich möglichst diesen Institutionen als Partner anzuschließen oder eine versierte Beratungsgesellschaft zu konsultieren. Neben den deutschen Außenhandelskammern ist auch die Datenbank CORDIS bei der Partnersuche behilflich.
CORDIS (Hinweise zur Partnersuche und Informationen über die Forschungsprogramme der EU)
Deutsche Auslandshandelskammern
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Förderdatenbank)
© IHK Darmstadt
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
Ansprechpartner
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Frau Ute Brandner Existenzgründungsberaterin Abteilung: Starthilfe und Unternehmensförderung vCard herunterladen (Kontaktdaten für Outlook) |
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Herr Frank Neubauer Moderator Unternehmensnachfolge Abteilung: Starthilfe und Unternehmensförderung vCard herunterladen (Kontaktdaten für Outlook) |
Der Seite zugeordnete Thesaurusbegriffe
- Bürgschaftsbank
- EU-Darlehen
- EU-Fördermittel
- EU-Förderprogramme
- EU-Förderung
- Existenzgründer
- Existenzgründung
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- öffentliche Fördermittel
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