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Außenstände belasten die Liquidität des Unternehmens. Sie führen zu Zinsverlusten und verursachen Kosten. Darüber hinaus besteht die Gefahr eines Forderungsausfalls. Für jedes Unternehmen ist es daher von großer Bedeutung, Außenstände möglichst schnell und ohne Verluste zu realisieren. Voraussetzung dafür ist ein effektives, auf Kundenerhaltung ausgerichtetes Mahnwesen. Wenn Schuldner auf außergerichtliche Mahnschreiben nicht reagieren, ist die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen (gerichtlicher Mahnbescheid oder Klage) zur Erlangung eines “Vollstreckungstitels“ möglich. Ein Vollstreckungstitel ist erforderlich, wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen.
Rechtsgrundlagen für dieses Merkblatt sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nach in Kraft treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes, die Zivilprozessordnung und das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung.
Das Merkblatt „Wenn der Schuldner nicht zahlt…“ wurde mit der gebotenen Sorgfalt erarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Erläuterungen kann jedoch nicht übernommen werden.
Vertiefende Informationen rund um dieses Thema erhalten Sie beim IHK-Bereich "Recht und Steuern".
Ansprechpartner
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Frau Karin Goldstein Bereichsleiterin Abteilung: Starthilfe und Unternehmensförderung vCard herunterladen (Kontaktdaten für Outlook) |
Der Seite zugeordnete Thesaurusbegriffe
- Außenstände
- Liquidität
- Mahnschreiben
- Mahnung
- Schulden
- Schuldner
- Zahlungsmoral
- Zahlungsunfähigkeit
- Zahlungsverzug
- Zwangsvollstreckung








