IHK Reutlingen

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Beispiele für Branchen mit Genehmigungspflicht

Transportgewerbe

Taxi

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr oder Straßenpersonenverkehr (Taxi, Mietwagen, Bus) betreiben will, muss nicht nur Behördengenehmigungen einholen, sondern auch Fachkundeprüfungen ablegen. Die Prüfungsaufgaben betreffen beispielsweise Kenntnisse im Straßenrecht, über die kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens, über technische Normen und Sicherheitsfragen. Hier finden Sie vertiefende Informationen zu den Themen "Straßenpersonenverkehr" und "Gütertransportverkehr".


Freiverkäufliche Arzneimittel

Freiverkäufliche Arzneimittel

Für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln bedarf es der Sachkenntnis des Unternehmers beziehungsweise einer von ihm mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragten Person. Die Sachkenntnis soll durch eine Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.


Gastronomie

Gastronomie

 

Wer eine Gaststätte eröffnen will, benötigt eine Erlaubnis der
Kreisverwaltungsbehörde / Großen Kreisstadt am Ort der Gaststätte.
Um die Genehmigung zu erhalten, müssen Sie folgende
Bescheinigungen vorlegen:

  • Nachweis über die Teilnahme an einer Unterrichtung der IHK über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse.
    Dieser Nachweis entfällt, wenn Sie über eine abgeschlossene Ausbildung verfügen, deren Abschlussprüfung entsprechende lebensmittelrechtliche Kenntnisse beinhaltet. Eine langjährige Tätigkeit in der Gastronomie ohne Vorqualifizierung befreit nicht von der Unterrichtung.
  • Amtliches Führungszeugnis:
    zu beantragen bei der Gemeinde am Wohnsitz
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister:
    zu beantragen bei der Gemeinde am Wohnsitz
  • Nachweis über die Gesundheitsbelehrung:
    wird vom Gesundheitsamt durchgeführt
  • Nachweis, dass die baulichen Anforderungen der Gemeinde, Kreisverwaltungsbehörde /Große Kreisstadt an die Betriebsräume erfüllt sind.

Außerdem muss nach Erhalt der Gaststättenerlaubnis der Beginn des Betriebes bei der Gemeinde am Ort der Gaststätte angemeldet werden.

Vertiefende Informationen über Gaststättenerlaubnis, Voraussetzungen, Regelungen für den laufenden Betrieb und hygienerechtliche Fragen erhalten Sie hier.

Bewachungsgewerbe

Wenn Sie sich im Bewachungsgewerbe selbständig machen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen. Lesen Sie nachfolgend, welche Voraussetzungen dafür notwendig sind.
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Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
 
Ansprechpartner





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