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"Der Grüne Punkt" - Was verbirgt sich hinter dem Dualen System Deutschland?
Was ist Abfall?
Abfälle sind alle beweglichen Sachen, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden. Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung. Der Besitzer muss sich beweglicher Sachen entledigen, wenn diese entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung nicht mehr verwendet werden, aufgrund ihres konkreten Zustandes geeignet sind, das Wohl der Allgemeinheit und insbesondere der Umwelt zu gefährden und deren Gefährdungspotenzial nur durch eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung oder gemeinwohlverträgliche Beseitigung ausgeschlossen werden kann. Erzeuger von Abfällen im Sinne dieses Gesetzes ist jede natürliche oder juristische Person, durch deren Tätigkeit Abfälle angefallen sind, oder jeder Person, die Vorbehandlungen, Mischungen oder sonstige Behandlungen vorgenommen hat, die eine Veränderung der Natur oder der Zusammensetzung dieser Abfälle bewirken. Besitzer von Abfällen ist jede natürliche oder juristische Person, die die tatsächliche Sachherrschaft über Abfälle hat. Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und Beseitigung von Abfällen.
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf unseren Seiten zur Kreislaufwirtschaft.Was muss ich bei der CE-Kennzeichnung beachten?
Das CE-Kennzeichen ist der „Reisepass des Produkts“ innerhalb der EU. Für unterschiedliche Produktgruppen (Spielwaren, medizinische Apparaturen, Maschinen, elektromagnetische Verträglichkeit, Messgeräte, …) gelten ganz spezifische gesetzliche Vorgaben. Als Hersteller oder Importeur dieser Produkte müssen Sie Dokumente bei sich hinterlegen, aus denen die Einhaltung dieser Vorgaben hervorgeht. In vielen Teilbereichen der Produktgruppen können Sie die notwendigen Prüfungen selbst durchführen.
Was muss ich bei der Erstellung eines Patents beachten?
Wichtig sind eine umfangreiche Recherche, die Geheimhaltung der Produktidee und eine professionelle Unterstützung. Jede Woche findet mit freundlicher Unterstützung der Anwaltskammer eine kostenlose Rechtsberatung im Informationszentrum Patente in Stuttgart statt. Die Anmeldung eines deutschen Patents kostet zwar nur ca. 60 Euro (Gebrauchsmuster 40 Euro), beim Patent fallen aber noch Prüfungs- und Recherchekosten an. Mit dem Förderprogramm INSTI können bis zu 50% der Kosten, inklusive Kosten-Nutzen-Analyse und Vorbereitung für die Verwertung, erstattet werden.
Was muss ich bei der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 beachten?
Die Norm steht für die Dokumentierung der Arbeitsprozesse in Ihrem Unternehmen. Ein Qualitätsmanagement nach der Norm DIN ISO 9001 ist in den allermeisten Fällen nicht vorgeschrieben, wird aber in einigen Branchen von den Kunden gefordert. Dieser Forderung kann man sich häufig nicht widersetzen. Die Einführung eines solchen Managements erfordert viel Aufwand, bringt aber in den meisten Fällen eine Optimierung von Betriebsabläufen, klare Zuständigkeiten und einen Motivationsschub für die Mitarbeiter. Das System wird zertifiziert durch speziell qualifizierte Zertifizierer. Für die effektive Einführung von DIN EN ISO 9001 gibt es Komplettangebote für ca. 10.000 Euro für 20 Mitarbeiter große Unternehmen. Diese beinhalten Einführungsseminare, eine individuelle Beratung und das Zertifizierungs-Audit. Wir führen keine Vermittlung durch.
Was muss ich bei der technologieorientierten Unternehmensgründung beachten?
Notwendig ist die Erstellung eines Businessplans, der eine solide Finanzplanung und eine Bewertung von Chancen und Risiken beinhaltet. Er ist die notwendige Voraussetzung für die nächsten Schritte, insbesondere für die erfolgreiche Einwerbung von Finanzmitteln. Die technische Idee ist nur ein Teilbereich des Businessplans.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der IHK-Technologieberatung.
Was versteht man unter EMAS, Öko-Audit, ISO 14001?
Für die Einführung von EMAS ist ein Umweltbericht für die Öffentlichkeit zu erstellen, der wie das gesamte Management validiert wird. Die örtliche IHK trägt EMAS-validierte Unternehmen in die europaweite Standortliste ein.
Wie steht es um Förderprogramme für Forschung und Entwicklung?
Eine Individualförderung kann nur in absoluten Ausnahmefällen erfolgen. Prinzipiell werden nur Verbundprojekte gefördert, d.h.: Sie bearbeiten mit Partnern, meist wissenschaftlichen Einrichtungen, ein Projekt von generellem Interesse. Beim Förderprogramm der EU müssen notwendigerweise auch mehrere Länder vertreten sein. Sowohl beim Bund als auch bei der EU gibt es aber Möglichkeiten, die Projekte selbst zu definieren. Die größeren Mittel stehen aber für ausgeschriebene Projekte zur Verfügung.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der IHK-Fördermittelberatung.












