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Brauche ich für die Beantragung öffentlicher Fördermittel Eigenkapital und Sicherheiten?
In der Regel müssen für öffentliche Fördermittel bankübliche Sicherheiten geboten werden. Sollten jedoch die Sicherheiten nicht ausreichen, können öffentliche Bürgschaften oder Haftungsfreistellungen beantragt werden (Abwicklung erfolgt ebenfalls über die Hausbank).
Beim ERP-Kapital für Gründung wird in der Regel ein Eigenmittelanteil von mindestens 15 % gefordert.
Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf die Bewilligung von Förderkrediten?
Nein!
Handelt es sich bei meiner Tätigkeit um ein Gewerbe oder um einen freien Beruf?
Ob es sich bei der selbstständigen Tätigkeit um ein Gewerbe handelt ist im § 15 Abs. 2 EStG oder ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt ist im § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG geregelt. Vertiefende Informationen erhalten Sie hier. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.
Handelt es sich bei meiner Tätigkeit um ein Handwerk oder eine handwerksähnliche Tätigkeit?
Bei Handwerksberufen oder handwerksähnlichen Berufen kommt die Handwerksordnung der Handwerkskammer zum Tragen. Zuständig ist die Handwerkskammer.
Berufe, die in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführt sind, bedürfen des großen Befähigungsnachweises (Meistertitel).
Bei den in der Anlage B, Abschnitt 1, der Handwerksrolle aufgeführten Berufen handelt es sich um „zulassungsfreie Handwerke“, bei denen, die in Abschnitt 2 aufgeführt sind, um „handwerksähnliche Gewerbe“.
Weitere vertiefende Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier.
Ich habe mein Gewerbe schon angemeldet. Kann ich jetzt noch öffentliche Fördermittel beantragen?
Es kommt darauf an! Die reine Gewerbeanmeldung ist nicht förderschädlich. Es dürfen aber noch keine finanziellen Verpflichtungen eingegangen worden sein.
Hinweise zu öffentichen Förderprogrammen finden Sie hier.
Ich möchte einen Unternehmensberater beauftragen, mein Geschäftskonzept zu bearbeiten. Gibt es dafür einen Zuschuss?
Ja, zum Beispiel gibt es verbilligte Beratungen vom RKW Baden-Württemberg GmbH (Landeszuschuss), Königstr. 49, 70173 Stuttgart, Tel.-Nr. 0711/229 98-0 oder beim Bundesamt für Wirtschaft (BAW). Der Antrag beim BAW muss über eine Leitstelle zum Beispiel die IHK-Gesellschaft zur Förderung der Außenwirtschaft und der Unternehmensführung mbH gestellt werden; Leitstelle: Breite Str. 29, 10178 Berlin, Tel.-Nr. 030/203 08-23 51.
Kann ich mich nebenberuflich selbstständig machen?
In der Regel „ja“. Sie müssen Ihren Arbeitgeber jedoch über Ihre geplante Selbstständigkeit informieren. Wenn Sie weiterhin Ihrer Arbeitsleistung nachkommen und nicht in direkter Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber stehen, wird es in den meisten Fällen keine Probleme mit Ihrem Arbeitgeber geben.
Muss ich Mitglied bei der IHK werden?
Sobald Sie ein Gewerbe angemeldet haben, erhält die zuständige IHK einen Durchschlag Ihrer Gewerbeanmeldung und Sie werden automatisch Mitglied.
Muss ich Mitglied bei einer Berufsgenossenschaft werden?
Bei bestimmten Berufsgenossenschaften besteht infolge der jeweiligen Satzungsbestimmung eine Pflichtversicherung für Unternehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es jedoch bei den meisten Berufsgenossenschaften eine Befreiungsmöglichkeit von der Mitgliedschaft. Bei einigen Berufsgenossenschaften müssen Sie erst Mitglied werden, wenn Sie einen Angestellten haben.
Weitere Auskünfte darüber, welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist und ob eine Pflichtmitgliedschaft von Beginn Ihrer Selbständigkeit Bedingung ist, kann Ihnen der Landesverband der Berufsgenossenschaften Südwestdeutschland, Kurfürsten-Anlage 62, 69115 Heidelberg, Tel.-Nr. 06221/523-0 erteilen.
Sind Auflagen für die Gewerbeanmeldung zu erfüllen?
Für bestimmte Gewerbe sind Erlaubnisse und Zulassungen und damit besondere Nachweise insbesondere der Fachkunde erforderlich, wie zum Beispiel bei nachstehend aufgeführten Gewerben:
Bewachungsgewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderung, Güterkraftverkehr und der Handel freiverkäuflicher Arzneimittel.
Warum und wie melde ich ein Gewerbe an?
Nach § 14 der GewO besteht die Verpflichtung zur Gewerbeanmeldung. Die Gewerbeanmeldung dient dem Zweck, die Behörde über Zahl und Art der in ihrem Bezirk ansässigen Gewerbebetriebe in Kenntnis zu setzen. Die Gewerbeanzeige erfolgt am Sitz des Unternehmens bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Gewerbeamt). Als Zeitpunkt gilt das Datum, an dem tatsächlich mit dem Gewerbe begonnen wird. Wirtschaftliche Vorbereitungshandlungen, zum Beispiel die Suche nach geeigneten Büroräumen oder Liefer- und Kundenverbindungen sind noch nicht anzeigepflichtig.
Vertiefende Informationen erhalten Sie hier.
Was beinhaltet ein Businessplan (Unternehmenskonzept)?
Für die gründliche Vorbereitung einer Existenzgründung ist ein schriftlich ausgearbeitetes Unternehmenskonzept (auch Businessplan genannt) erforderlich. Auch für die Beantragung von Krediten, öffentlichen Fördermitteln oder Beteiligungskapital ist die Vorlage eines Unternehmenskonzeptes erforderlich.
Informationen zum Businessplan und weiteren Bausteinen eines Unternehmenskonzeptes bietet Ihnen der Gründerfahrplan.
Was ist ein Liquiditätsplan?
Anhand des Liquiditätsplanes stellen Sie dar, ob Ihr Unternehmen über genügend flüssige Mittel verfügt. Hier werden die tatsächlichen Geld-Zu- und Abgänge (auch Privatentnahmen) - erfasst. Investitionen werden mit dem vollen Anschaffungspreis eingestellt. Die Ausgaben müssen immer niedriger sein als die Einnahmen eines Unternehmens. Sonst werden weder Gewinn noch Liquidität erzielt und es entsteht ein Liquiditätsengpass oder sogar die Zahlungsunfähigkeit.
Weitere Informationen zum Liquiditätsplan erhalten Sie hier.
Was ist eine Kapitalbedarfsrechnung?
Die Basis für einen erfolgreichen Aufbau Ihres Unternehmens ist die richtige Finanzierung. Anhand einer Kapitalbedarfsrechnung können Sie Ihren Kapitalbedarf ermitteln. Der Kapitalbedarf unterscheidet sich in kurz- und langfristigen Kapitalbedarf. Beim kurzfristigen Kapitalbedarf handelt es sich um Mittel für laufende Betriebskosten wie z. B. Mittel für Miete, Gehälter, Kfz-Kosten, Werbung, Zinsen etc. Beim langfristigen Kapitalbedarf handelt es sich um Investitionen für Anlagevermögen (Maschinen, Betriebsausstattung) und Umlaufvermögen (Warenbestand). Auch eine Reserve für Unvorhergesehenes sollte mit in die Berechnung einbezogen werden.
Was ist eine Rentabilitätsberechnung?
Anhand einer Rentabilitätsberechnung, die in der Regel für zwei bis drei Jahre erstellt wird, zeigen Sie auf, wie Sie Ihre Umsatz- und Ertragserwartung planen. Der Gewinn sollte so hoch sein, dass Sie Ihre privaten Lebenshaltungskosten, Ihre sozialen Aufwendungen, etwa für Krankheit und Altersvorsorge, und die anfallende Einkommensteuer bezahlen können. Darüber hinaus muss der Kapitaldienst (Tilgung) abgedeckt sein.







