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Gewerberecht
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Das Gewerberecht umfasst neben der Gewerbeordnung eine Vielzahl von weiteren Gesetzen und Verordnungen, wie zum Beispiel das Ladenschlussgesetz, das Gaststättengesetz oder das Lebensmittelrecht. Neben Stellungnahmen gegenüber Behörden bietet die IHK Reutlingen Unternehmensgründern und Mitgliedsunternehmen zahlreiche Informationen.
Erstauskünfte entnehmen Sie bitte folgenden IHK-Merkblättern:
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Zum Gewerberecht gehört auch die Abgrenzung zwischen Handwerk und Nichthandwerk. Die IHK Reutlingen bietet Unternehmensgründern, die sich im Grenzbereich selbstständig machen wollen, wichtige Orientierungshilfen an. Die Zuordnung zum Handwerk kann für Neugründungen das vorzeitige Aus bedeuten und bei bereits bestehenden Betrieben das gesamte Unternehmen gefährden. Handelt es sich um ein so genanntes zulassungspflichtiges Handwerk, ist ein Befähigungsnachweis Pflicht - in der Regel die Meisterprüfung. Verfügt der Unternehmer in einem solchen Fall nicht über den entsprechenden Meisterbrief, drohen ihm die Untersagung des Betriebs und empfindliche Bußgelder.
Liegt ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe vor, ist dies der Handwerkskammer lediglich anzuzeigen. In beiden Fällen ist eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft zur Handwerkskammer gegeben. Agiert das Unternehmen in einem Gewerbe, das weder zulassungspflichtiges Handwerk noch zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe ist, so ist es Mitglied der IHK.
Liegt ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe vor, ist dies der Handwerkskammer lediglich anzuzeigen. In beiden Fällen ist eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft zur Handwerkskammer gegeben. Agiert das Unternehmen in einem Gewerbe, das weder zulassungspflichtiges Handwerk noch zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe ist, so ist es Mitglied der IHK.
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