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Auch nach der Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist längst nicht alles erlaubt. Die IHK Reutlingen informiert über die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen von Werbemaßnahmen, verfolgt im Einzelfall Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen und bringt diese gegebenenfalls vor Gericht. Die IHK arbeitet dabei mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. zusammen. Der IHK-Bereich Recht und Steuern hält Informationsunterlagen zum Wettbewerbsrecht bereit.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den folgenden IHK-Merkblättern:
Die Merkblätter werden gerade überarbeitet und stehen demnächst wieder zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie auf folgenden Internetseiten:
- Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V.
- Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.
- Rechtsanwaltsseite "Anwaltsinfo" (Informationen zum Thema "wettbewerbs- und markenrechtliche Abmahnung")
- Robinsonliste (Informationen zum Schutz vor Spam-Mails)
- Spamflam (Informationen zum Schutz vor Spam-Mails)
- Merkblatt der Polizei zu Adressbuchschwindel
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
Ansprechpartner
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Frau Nicole Engelhardt Rechtsreferentin Abteilung: Recht und Steuern vCard herunterladen (Kontaktdaten für Outlook) |
Der Seite zugeordnete Thesaurusbegriffe
- Abmahnung
- Aktivlegitimation
- Briefkastenwerbung
- Eröffnungsverkauf
- Fabrikverkauf
- Fernabsatzhandel
- Gewinnspiel
- Lockvogelangebot
- Preisausschreiben
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- Preisgarantie
- Preisnachlass
- Preiswerbung
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- Telefonwerbung
- Unterlassungserklärung
- Unverbindliche Preisempfehlung
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- Wettbewerb
- Wettbewerbsrecht
- Wettbewerbsverstoß
- Wettbewerbszentrale
- Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.
- Adressbuchschwindel
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
- Jubiläumsverkauf
- Lagerverkauf












